Wander-/jogging-/und Radverbindung In Bearbeitung

Wander-/jogging-/und Radverbindung
Vorachstraße 159, 6890 Lustenau, Österreich (47.42289,9.692645)
11.10.2017, 21:19 | Gemeldet durch: t.scheffknecht

Bei der Verbindung “Birkenseele” zwischen Dornbirn und Lustenau gibt es ca. 100 Meter, die seit etwa 3 Wochen nicht mehr begehbar sind. Gibt es hier keine Möglichkeit nach Absprache mit den Grundbesitzern einen 50 cm breiten Kiesstreifen zu machen?
Da dieses Jahr auf beiden Seiten des Weges Mais angebaut wurde, ist die Situation heuer besonders schlimm.

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6 Kommentare

  1. 12. Oktober 2017
    16:48
    Markus

    Flexibel sein und ein anderer Weg nehmen.

  2. 12. Oktober 2017
    19:13
    Luftballon

    Muss ja wirklich nicht sein, dass alles zubetoniert, asphaltiert oder auch nur gekiest wird… Mal abgesehen von den Kosten, nehmen Sie für die Zeit halt einen anderen Weg.

  3. 13. Oktober 2017
    10:40
    wirbrauchennochmehrsuvs

    Also wenn ein kleiner Streifen geschotter werden soll regen sich die Leute auf, aber wenn man im Zentrum alles zubetoniert oder am alten Rhein 500.00 € für eine Verlegung des Radweges benutzt werden ist das ok? Komisch.

    Meines wissen hat die Gemeinde mal davon geredet, dass man zuerst das ganze evaluieren muss. Zum Beispiel ob es dann nicht zu Problemen zwischen Radfahrer und Fußgänger kommen könnte. Auf Dornbirner Seit scheint es ja kein Problem zu geben, da ist der Weg topp in Schuss und sogar auch für Reiter nicht gesperrt.

    Bei uns dauert halt alles irgendwie doppelt so lange und am Schluss braucht es dann noch ein teures schweizer Planungsbüro um es dann vielleicht auch mal umzusetzen.

  4. 16. Oktober 2017
    11:22
    Buerger

    Der Grundbesitzer hat da halt leider auch ein Wörtchen mitzureden – der will aber nicht.

    Nichtsdestotrotz sollte der Wanderweg im Schuss gehalten werden, wie auch immer.

    Und so hat das nicht nur die letzten drei Wochen ausgeschaut, sondern schon Seite Anfang August. Echt unguat.

    Bitte um Weiterleitung an die Gemeinde als Wanderwegeerhalter.

  5. 18. Oktober 2017
    19:51
    Daniel H.

    Das ist kein Wanderweg. Dieser Naturpfad führt über ein privates Grundstück und wird bis auf weiteres vom Besitzer geduldet!

  6. 21. Oktober 2017
    17:17
    Tja

    Das Wegrecht kann aber auch auf fremden Grundstücken ersessen werden:

    Wird ein Weg von unterschiedlichen Personen, z. B. Touristen, Gemeindebürgern etc. mehr als 30 Jahre genutzt, so kann dadurch eine Dienstbarkeit an einem (Wander-)Weg von einer Gemeinde oder z.B. auch von einem alpinen Verein ersessen werden.

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