Unsinniges Verbotsschild Gelöst

Unsinniges Verbotsschild
05.12.2014, 11:14 | Gemeldet durch: pegh

Wir wandern derzeit fast täglich am Alten Rhein. So auch heute. Jetzt sind neue Tafeln aufgestellt. Auf dem Rückweg, vom Rohr kommend Richtung Brücke Wiesenrain sehen wir, wo es zu den Schrebergärten geht, ist nun Fussgänger-und Radfahrverbot. Wir haben beim Bauhof angerufen und das gemeldet. Dort erklärte man uns, dass die Polizei es so angeordnet hat und der Befehl ausgeführt werden muss. Wir fragen uns nun, welcher Schreibtischtäter das angeordnet hat. Weil, auf der Rückseite ist alles gestattet, ich darf mich also als Radfahrer und Fußgänger dorthin bewegen, aber zurück nicht mehr.
Wir bitten um Aufklärung.

Hans und Gerdi Petras
Reichsstraße 40

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5 Kommentare

  1. 05. Dezember 2014
    12:08
    Lukas Österle

    “Selbstverständlich dürfen und sollen Fußgänger und Radfahrer auf diesem Weg wie bisher uneingeschränkt spazieren, joggen oder Rad fahren! Das angesprochene Schild ist kein Verbotsschild – dieses ist ja durch seinen roten dicken Rahmen und einen roten Querbalken gekennzeichnet – sondern ein blaues Vorschriftszeichen, das das Ende des Geh- und Radweges anzeigt”, so Judith Bösch von der Marktgemeinde Lustenau.

  2. 10. Dezember 2014
    18:00
    Luschnou

    Wie wäre es mit informieren bevor(!) man alle Leute verrückt macht?

    Das Ehepaar hat aber eindrucksvoll bewiesen, dass es von Verkehrszeichen keine Ahnung hat.

  3. 11. Dezember 2014
    15:58
    brgz

    Hahaha nochmal in die Fahrschule, bitte

  4. 19. Dezember 2014
    00:24
    Triple XXX

    Ich muss immer noch lachen, wenn ich diesen Beitrag sehe :D

  5. 21. Dezember 2014
    23:40
    Oli

    Es ist einfach unsinnig wieviel Steuergelder für unsinnige Verkegrsschilder ausgegeben wird.

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