In vIelen staedten ist es den taxis erlaubt auch ausserhalb der ladezonezeit die fussgaengerzone zu befahren. Ich bin zu 199% gehbehindert, habe den gruenen ster ubd muss oefters zur kontrolle zum augenarzt in der innenstadt. Es ist nicht immer moeglich die termine so anzugleichen, wie es die fahrerlaubnis der fussgaengerzone erlaubt. Fur mIch ein sehr grosses hinderniss, und ich glaube auch fuer andere menschen.vielleich gibt es hie eine akzeptierbare loesung. Mfg e.mIko
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13:41
e.miko
Der fehlerteufel hat sich in menen bericht eingeschlichen. Es sollte natuerlich 100%heissen und gruener star.mfg e.miko
16:38
Hasso Eiserloh
Den Taxlern einfach erlauben, Krankenfahrten dort auch durchzuführen, einfach oder??
08:16
Lukas Österle
Hierzu gibt es folgende Meldung/Regelung, welche die Stadt Dornbirn erhalten hat:
“„Laut geltender Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Taxi nicht in die Fußgängerzone fahren, um Fahrgäste zu befördern.
Gemäß § 29 b StVO 1960 dürfen aber Inhaber eines Ausweises (Menschen mit Behinderung) das von ihnen selbst gelenkte Fahrzeug oder Lenker von Fahrzeugen in der Zeit, in der sie einen Inhaber eines Ausweises befördern, in einer Fußgängerzone, während der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf, parken.“
Lukas Österle,
VN-Heimat Dornbirn
18:49
e.miko
Leider sind die arzttermine auch ausserhalb der erlaubten ladetaetigkeit. Und hier gibt es keine regelung. Wo ist hier das verstaendnis fuer behinderte menschen?
Unsere politiker sind ja nicht zustaendig, oder doch?