Raiffeisenstraße und Balzweg ist Räumung der Straßen und Gehwege schlicht eine Frechheit. Kinder müssen auf der Straße zur Schule laufen, trotz Autos und Bussen.
Finden Sie die Meldung nützlich?
Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar hinterlassen zu können. Hier anmelden
17:15
expertenkritisierer
Schneeräumung und Streupflicht:
Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Also: nicht immer anderen die Schuld geben, selber raus und Frühsport meine Damen und Herren.
17:22
expertenkritisierer
Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden, müssen ebenfalls entfernt werden. Zur Ablagerung von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße benötigt die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer eine Bewilligung.
So schaut’s aus! Mit motzen wird kein Gehsteig frei.
11:13
Oldworker
Laut Vorarlberger Straßengesetz §31 Abs.2
5) Säuberung von Schnee und Eis bedeutet auch die Abfuhr des Schnees, der bei der maschinellen Räumung auf die Gesteige geschoben wird.
Dies bedeutet das der auf dem Gehsteig abgelagerte Abraum der Straße vom Straßenerhalter zu beseitigen ist??