Wer kam denn nur auf die Idee, den beschilderten Landesradweg Nr. 2 bei OEBBunterführung L190 mit einem Fahrverbot für Radfahrer (allgemeines Fahrverbot) zu belegen – wohl ein (beamteter) Schildbürger?
Vorschlag: Beschilderung so ändern, sodass Radfahrer die Fussgängerunterführung guten Gewissens auch benützen, dh befahren dürfen – wäre sehr kostengünstig und der “Radweg” hätte seinen Namen verdient
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