Riesenabzocke der Gemeinde Lustenau
Seit über einem Monat steht in der Sägerstrasse – Vorachstrasse früh morgens ab 6Uhr ein Zivilfahrzeug der Polizei auf einem Privatgrundstück und führt Geschwindigkeitsmessungen durch.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 50 und 40 km/h
Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen sind allerdings nur durch eine Bodenmarkierung ersichtlich.
Auf dieser Straße sind keinerlei Fußgängerübergänge und um diese Zeit auch fast keine Fußgänger. Ebenso ist auch keine Schule oder Kindergarten in der Nähe. Einzig Zusteller wie ich und Menschen die zur Arbeit müssen sind um 6 Uhr morgens unterwegs.
Das heißt meiner Meinung nach dienen diese Geschwindigkeitsmessungen “nicht” der Verkehrssicherheit sondern viel mehr dem Zweck die Gemeindekasse aufzufüllen.
Ich würde auf besagter “Schnurgeraden” Straße schon 4x geblitzt mit jeweils einer Geschwindigkeitsübertretung von 10-12 Km/h
Also bitte aufpassen !!!!!
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14:59
optimist
Danke dass Sie sich jetzt an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wir können dann besser schlafen bis auch wir aufstehen und werden durch Motorgeräusche nicht unnötigerweise geweckt. Danke.
15:17
EmsLustenauer
Stimmt absolut. Das ist dort wirklich nur eine Abzocke! Genauso wie Ortsende Lustenau Richtung Hohenems… Da ist “noch” 50, aber gleich danach ist 70. Keine Schule, kein Übergang,… Nichts… Reine Abzocke!
15:36
Hansl
Es gibt zufälligerweise Anrainer an besagten Orten, die von Lärm (Motor, Abrollgeräuschen, etc) & Emissionen (je schneller desto höher, in Lustenau sowieso öfters über den Grenzwerten zB Feinstaub) belästigt werden. Das hat auch Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem und fällt am schluss auf uns zurück.
Abgesehen davon, dass sowieso im gesamte Ortsgebiet Tempo 40 gilt, ausgenommen Vorrangstraßen und Sonderregelungen.
08:11
expertenkritisierer
Abzocke = haupsächlich Schulungsmaßnahme für uneinsichtige, die Stvo ignorierende, mit Bleifuß und Hohlbirne ohne Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt, sinnlos durch die Gegend irrenden Zeitgenossen. Das Problem sind die Preise. Für einen Kleinstverdiener sind zB. 50.- Euro Buße schmerzhaft. Im Zuge der Gleichberechtigung müßten die Verkehrsstrafen prozentuell nach Einkommen gestaffelt sein. Für einen Großgrundbesitzer, Geschäftsmann oder Millionär sind 50.- Euro ein Trinkgeld und keine Strafe.
12:58
Erich Wüstner
Die Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten. Egal um welche Uhrzeit und ob andere Personen unterwegs sind oder nicht. Rücksichtnahme auf Mensch, Tier und Umwelt heist auch Respekt vor anderen zu haben. Ganz im Allgemeinen: Die Verkehrsstrafen bei uns sind einfach zu niedrig. Leider!
13:14
erm96
Früher Aufstehen, langsamer Fahren. Ganz einfach…
16:14
hans wurst
aus meiner sicht sind die Beschränkungen ohne tafel widerrechtlich. nur die bodenmarkierung reicht nicht.
09:39
katy
es ist eine Tafel vorhanden “Vorrangstraße Ende” !! Und wie schnell darf man fahren wenn wir uns nicht auf einer Vorrangstraße befinden? 40 km/h !!!! Wer denken kann und die Verkehrsregeln kennt ist klar im Vorteil
17:24
tanja
wo steht der wagen denn genau?
09:29
VN Redaktion
Da auf den Straßen eine Geschwindigkeits-Begrenzung herrscht, sollte diese auch von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. – dabei spielt die Uhrzeit keine Rolle.
Dies dient in erster Linie der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
VN-Redaktion