Entlang des Kaltenbrunnenbaches bei der Montfortgarage wird oft so parkiert, dass ein ungehindertes Vorbeifahren insbesondere für Einsatzfahrzeuge, KleinLKW,.. nicht möglich ist. Oft liegt die verbleibende Fahrstreifen weit unter 3,05 m. Hier wäre eine absolutes Park und Halteverbot auf Bachseite sinnvoll.
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10:39
VN Redaktion
Wie die Götzner Gemeindesicherheitswache mitteilte besteht an der Gemeindestraße Am Kaltenbrunnenbach ein Fahrverbot, von dem der Anrainerverkehr ausgenommen ist. „Die allgemein gültigen Regeln für das Halten und Parken gelten natürlich auch für diese Verkehrsteilnehmer. Bei unseren Kontrollfahrten konnten in letzter Zeit keine Übertretungen festgestellt werden. Da hier offensichtlich ein grober Missstand herrscht, werden wir seitens der Gemeindesicherheitswache die Anzahl der Kontrollen selbstverständlich erhöhen“, heißt es in der Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Heinzle
VN-Heimat