Ist es möglich am ende und am Anfang der Neubaustrasse aufzustellen, dass nur berechtigte bzw Anrainer einfahren dürfen?
Denn ständig wird die Straße als Abkürzung genommen, was mich noch gar nicht so wirklich stört. Mich stört es aber wenn die werten Lenker viel zu schnell durch die unübersichtliche Kurve fahren und somit Kinder und entgegenkommende gefährden! Mir ist es ja egal wenn mir einer frontal hinein fährt doch es laufen sehr sehr viele Kinder auf der Straße oder aus den Ausfahrten. Bitte löst so ein Problem endlich mal BEVOR etwas passiert.
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20:46
Alexis
Wenn das eine öff. Straße ist dürfen alle fahren. Genau so wie Sie anderen vor deren Haus vorbeifahren, fahren auch hier andere als Anrainer. Kinder und eigentlich Jedermann ist im Straßenverkehr gefährdet. Das ist leider so.
Es wäre wünschenswert, wenn alle Autofahrer bzw alle Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll fahren würden, das ist klar.
18:55
n.schulz
Also bei dieser Straße wäre es das kleinste Problem etwas dagegen zu tun sei sie öffentlich oder nicht. Denn diese Straße ist keine Hauptverkehrsstraße sondern ein kleine dicht bebaute Nebenstraße. Fährt man 200m weiter kann man des umfahren. Aber wenn des so gesehen wird bin ich mal gespannt wann hier etwas passiert was man hätte verhindern kann.
12:49
Harder
Die Antwort lautet: Ohne Widmungsänderung der Straße nein!
Nur so als Denkanstoß: Ein Schild ” Nur Anreiner und Berechtigte” an einer öffentlichen Straße würde das Problem nicht lösen denn lt. Stvo. ist jeder Verkehrsteilnehmer (mit gültiger Fahrerlaubnis) ein solcher Berechtigter.