Mist lagern an Gehwegen In Bearbeitung

Mist lagern an Gehwegen
24.04.2016, 21:10

Liebe Gemeindestube! Im Mai 2015 wurde das Problem mit dem 100 m langen lagern von Mist erstmals gepostet. Lt. Nitrat 2012 darf Mist keinesfalls mehrere Jahre an der gleichen Stelle gelagert werden. Hier liegt der Mist schon seit Jahren, die Jauch rinnt über die Straße.
Der Mist wird immer bis in den späten Herbst gelagert dann abgetragen und im Frühjahr wieder her geführt. Das kann doch nicht das so was bei der Gemeinde liegen bleibt! Informiert hier mal die Landwirtschaftskammer wenn ihr der Sache nicht Herr werdet!

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3 Kommentare

  1. 25. April 2016
    12:03
    Unangenehmikus

    jaja….das ist nicht nur bei diesem Leserbeitrag so – siehe auch andere Themen die Jahre zurückreichen und nichts getan wird.
    Es ist halt einfacher über einen Erfolgt zu sprechen, welcher keine Einbindung (negativen Sinne) von Bürgern hat – siehe schnelle Bearbeitung beim Verkehrsspiegel….da war ja der Wind schuld…..
    der Böse der…..

  2. 10. Mai 2016
    16:34
    Joachim Schwald

    Seitens der Gemeinde wird neuerlich auf die Nitratverordnung verwiesen und angegeben, dass es sich hierbei um “neuen” Mist handelt. Der Miste des Vorjahres wurde zwischenzeitlich auf den Wiesen ausgebracht, heißt es. Somit sei nichts gegen die Lagerung einzuwenden.

  3. 16. Mai 2016
    23:00
    Franz kackerl

    neuerlich????

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