Gerold Apollonio vom Bauamt in Lochau hat auf die Anfrage geantwortet: “Der Bereich vom Lochauer Hafen bis zur deutschen Grenze betrifft sowohl die Gemeinde Lochau als auch die Marktgemeinde Hörbranz und stellt ein sensibles, schützenswertes Gebiet dar. Auch ist der gesamte Bereich als künftiges Natura2000-Gebiet ausgewiesen, weshalb eine Um- bzw. Neugestaltung welcher Art auch immer nur sehr eingeschränkt möglich ist. So stellt auch eine zusätzliche Beleuchtung eine derartige Maßnahme dar und sind die Naturschutzinteressen vorrangig zu beachten.”
Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar hinterlassen zu können.Hier anmelden
09:18
Ingmar Jochum
Gerold Apollonio vom Bauamt in Lochau hat auf die Anfrage geantwortet: “Der Bereich vom Lochauer Hafen bis zur deutschen Grenze betrifft sowohl die Gemeinde Lochau als auch die Marktgemeinde Hörbranz und stellt ein sensibles, schützenswertes Gebiet dar. Auch ist der gesamte Bereich als künftiges Natura2000-Gebiet ausgewiesen, weshalb eine Um- bzw. Neugestaltung welcher Art auch immer nur sehr eingeschränkt möglich ist. So stellt auch eine zusätzliche Beleuchtung eine derartige Maßnahme dar und sind die Naturschutzinteressen vorrangig zu beachten.”