Seit 13 Jahren bekomme ich von der Stadt Bregenz für die Gp. 771/2 die Gesamtvorschreibung (Solidarhaftung § 891 ABGB).
Das heißt für mich jedes Jahr bei meinen Nachbarn zu klingeln und die Teilbeträge von € 12,15 zu fordern.
Dabei bekomme ich immer wieder dieselben Fragen bzw. Bemerkungen zu hören.
Warum sendet uns die Stadt Bregenz die Teilbeträge nicht selbst zu, da wir neben der Gemeinschaftsfläche auch eine eigene Fläche haben und ohnehin eine Grundsteuervorschreibung bekommen.
Die Stadt Bregenz lehnt Teilungsvorschläge ab, weil der Verwaltungsaufwand zu groß sei.
Es gäbe in Bregenz Grundstücke mit 50 Wohneinheiten. Da könne man nicht mit solchen Sonderwünschen arbeiten.
Ich denke eine Neuzuschreibung müsste im Computerzeitalter doch nicht so schwer sein. Wenn sie einmal eingearbeitet ist, kann sie ja jährlich wiederholt werden.
Der Vergleich von gänzlich privaten Reihenhäusern mit Wohnanlagen von Bauträgern, bei denen sowieso die Grundsteuer über die Betriebskosten eingefordert werden können, erscheint mir in meinem Fall befremdend.
Im Sinne einer bürgernahen Verwaltung hoffe ich, dass es vielleicht eine Lösung gibt.
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16:18
metty
Das ist nicht nur in Bregenz sondern in ganz Österreich so. Das wird auch etwa bei Anschlussgebühren, die in die Zehntausende gehen, so gemacht.
20:09
Alexis
Ich dachte, Ämter möchten bürgerfreundlich sein?