In der Illsandstrasse in Bludesch Gais ist der Gemeinde wohl die Farbe ausgegangen. denn bei der einmündung Gaisbühel ist eine 30 auf der Strasse aufgemahlt oder muss ich nur da 30 fahren und am Ende der Strasse nicht mehr.
Denn wenn man von der anderen seite kommt gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung am Boden oder Schild
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10:24
Joachim Schwald
“Der 30er gilt im gesamten Ortsgebiet bzw. in beiden Ortsgebieten (Bludesch und Gais) – ausgenommen Landesstraßen. Die entsprechenden Verkehrszeichen sind an der Ortstafel angebracht (30 – ausgenommen L50 bzw. L87). Weitere Markierungen udgl. sind nicht erforderlich. Die Bodenmarkierungen „30“ sind eine freiwillige, verkehrsberuhigende Maßnahme und kommen nur an ausgewählten Stellen zur Anwendung”, so die unmissverständliche Antwort seitens der Gemeinde.