Vom Milchhof Oberland kommend, die Illbrücke Richtung Nofels fahrend, gibt es beim Kreisverkehr eine sehr gefährliche Stelle für Radfahrer, da man den Radstreifen wegen eines Knicks mit Hecke nicht einsehen kann.
Diese Woche ist es mir zweimal passiert, dass genau bei dieser brandgefährlichen Stelle ein Radfahrer auf der falschen Straßenseite entgegenkommt (quasi als Geisterfahrer), weil diese Radfahrer zu faul sind, die Straße zu queren und den Radstreifen auf der richtigen Straßenseite zu benutzen!
Beim ersten Mal konnte ich – kurz bevor es ganz gewaltig gekracht hätte – in letzter Sekunde auf den Gehsteig ausweichen. Die Radfahrerin, die als Geisterfahrer unterwegs war, hat – außer einem Entsetzens-Schrei – überhaupt nicht reagiert. Beim zweiten Mal musste ich – ohne Schauen – einfach auf die Fahrbahn fahren – zum Glück kam gerade kein Auto, sonst wär ich jetzt wohl im Krankenhaus.
Es kann doch nicht sein, dass Radfahrer aus purer Faulheit ganz bewusst (vorsätzlich!!!) die Gesundheit und das Leben anderer auf’s Spiel setzen!!!
Ich bitte hier die Polizei vermehrt zu kontrollieren und solche Radfahrer beinhart zu bestrafen (mit einer Geldstrafe ist es meiner Meinung nicht getan, wenn jemand vorsätzlich Leben und Gesundheit anderer auf’s Spiel setzt!!!)
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08:19
Rosamaria
Da gebe ich Ihnen recht, die Radfahrer halten sich an keine Verkehrsregeln, fahren kreuz und quer, wie es ihnen grade passt und gefährden somit auch Fußgänger, besonders alte und gehbehinderte Menschen.
07:52
Ich Verbesserlich
meiner Meinung nach kann dieser Radweg in beide Richtungen befahren werden.
08:49
Rollerfan
Schauen sie nur beim Bahnhof in Feldkirch vorbei :
Reihenweise fahren die Radler gegen die Einbahn Richtung
Reichsstraße – trotz 3 Fahrverbotstafeln – auch vereinzelt Autos !
09:39
Robert T
Meiner Meinung nach gibt es immer mehr Bildungsresistente Radfahrer. Solche die meinen sie währen immer im Recht, und alle anderen müssen sich ihnen anpassen. Meist sind es solche, die von Kopf bis Fuß auf Profiradfahrer gestylt sind. Kaum ist der Helm auf, schon gibts kein halten mehr. Liegt wahrscheinlich daran dass der Helm zu eng ist und damit das Bewusstsein getrübt wird
Diese Idi…en bringen nicht nur sich selbst in Gefahr, sondern auch unbeteiligte. Zudem werfens ein schlechtes Licht auf die Mehrheit der Radfahrer die sich normal und umsichtig bewegen. Solche Leute gehören aus dem Verkehr gezogen und rigoros abgestraft. Die StVO gilt auch für Radfahrer!!
10:44
Einer der Beide Seiten kennt
Das Leben ist immer gefährlich, und daher heißt es achtgeben und nochmals achtgeben. Ich selber bin Autofahrer und Freizeitradler, also auch einer dieser Idioten wie Robert T. in seinem Beitrag uns liebevoll bezeichnet. Aber seit versichert die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte und mit ein wenig Achtsamkeit auf das was der eine macht oder unterlässt ist allen besser geholfen als mit Strafen die in irgend einem Kanal verschwinden.
10:53
EL
Was soll diese pauschale Verurteilung von Mitbürgern, die sich teilweise auch mit dem Rad fortbewegen? Da fragt sich, wer als “Idi …” zu bezeichnen ist, nicht wahr, Robert T? Wahrscheinlich fahren Sie wohl jede Strecke mit dem Auto, während die von ihnen beschuldigten Verkehrsraum, Bürger (Lärmvermeidung) und Umwelt entlasten.
11:10
Michi
So, so mit einer Geldstrafe ist es also nicht getan: Gefängnis für Radfahrer! Find ich super… Ich fahre ca. 10.000 km im Jahr mit dem Rad und es gibt immer wieder Situationen, die gefährlich sind und ganz ehrlich: Manchmal geht es nicht ohne Glück. Ob das jetzt andere Radfahrer sind, Autos, LKW, Busse oder Fußgänger. Man erlebt da viel. Wenn ich an jeder Gefahrenstelle Kontrollen und Gefängnisstrafen fordern würde, wo kämen wir denn da hin? Wenn Sie an der Stelle schon 2x Beinaheunfälle hatten, dann fahren Sie das nächste Mal bitte so, dass auch bei Gegenverkehr nichts passieren kann. Was würde Sie denn machen, wenn hinter der Hecke ein Kind vom Rad gefallen wäre und am Boden liegt? Ob da dann eine Geldstrafe ausreichen würde?
12:36
Robert T
Na Mahlzeit – da fühlen sich aber einige aufn Schlips getreten… warum wohl?
Ich habe nur angemerkt dass es immer mehr Bildungsresistente Radfahrer gibt “Solche die meinen sie währen immer im Recht, und alle anderen müssen sich ihnen anpassen.” Dass ie Mehrheit nicht dazu gehört ist wohl klar! Leider leidet die Mehrheit (die “normalen” Radfahrer) unter dem schlechten Ruf den sie einigen wenigen zu verdanken haben.
Ach ja, ich fahr auch Rad – sogar auf der Strecke – und ich fahr auch Auto.
13:32
Antwort_an_Michi
@Michi: Ich meinte damit, dass es mit einer Geldstrafe nicht getan ist, nicht gleich Gefängnis, sondern anstatt einer 10-Euro-Geldbuße eine Anzeige, damit es diese Geisterfahrer lernen. 10 Euro tun denen ja nicht weh und sie fahren das nächste Mal wieder auf der falschen Straßenseite.
Würden Sie auch so verständnisvoll reagieren, wenn ein Autofahrer sagt, ich muss rasch zum Autobahnrastplatz und weil ich schneller bin, fahre ich absichtlich die paar Kilometer als Geisterfahrer auf der Autobahn… da spar ich mir 2 min. Zeit.
Um Ihr Beispiel fortzufahren, müssen also alle Autofahrer auf der Autobahn so fahren, dass sie jederzeit einem “absichtlichen Geisterfahrer” ausweichen können und jederzeit bei einem solchen stehenbleiben können… ach ja, dann müsste man das Tempolimit von 130 aber auf 30 reduzieren.
Neee, das kann es nicht sein, dass die 99,9%, die sich an die Straßenverkehrsordnung halten, an die 0,1% anpassen müssen, die sich absichtlich aus Faulheit und Bequemlichkeit nicht daran halten.
Dann brauchen wir keine Straßenverkehrsordnung mehr und sagen einfach, jeder soll so fahren, wie er meint… egal welche Straßenseite, ob bei Rot über die Kreuzung – einfach so fahren, wie man Lust hat.
13:05
5000 km Radfahrer
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940026.html
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Fahrordnung auf Radfahranlagen
Radfahranlagen (Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radwege, Geh- und Radwege oder Radfahrerüberfahrten) dürfen grundsätzlich in beiden Fahrtrichtungen befahren werden.
Von dieser Regel gibt es folgende Ausnahmen:
•Radfahranlagen mit Bodenmarkierungen (Richtungspfeile) dürfen nur in Pfeilrichtung befahren werden.
ACHTUNG
Die Richtung, in der Fahrradsymbole als Bodenmarkierung angebracht sind, zeigt nicht die Fahrtrichtung an.
•Radfahrstreifen dürfen nur in jener Fahrtrichtung befahren werden, in die der angrenzende Fahrstreifen befahren werden darf (Ausnahme: Einbahnstraße).
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Daher stellt sich die Frage ob es ein Radfahrstreifen oder eine Radfahranlage ist.