Gefahrenstelle Klausberg Lochau Nicht lösbar

Gefahrenstelle Klausberg Lochau
Landstraße 16, 6911 Lochau, Österreich (47.5297561,9.751233299999967)
02.12.2017, 20:15 | Gemeldet durch: Arschlochpartei

Natur & Verkehrsteilnehmer vs. Luxus!

Genehmigung durch Lochauer ÖVP trotz vorhanderner und ersichtlicher Gefahrenstelle! Werden jetzt noch Lösungsansätze wie: 30er Zone vor Aus- und Einfahrt von Fam. Luxus, oder eine Ampel installiert die den Berufsverkehr fördern und sichern!?

Finden Sie die Meldung nützlich?

-0
+5

5 Kommentare

  1. 03. Dezember 2017
    09:54
    Konrad

    Was wollen Sie uns damit sagen? Ich komme bei dem Wirren geschreibe nicht mit.

  2. 03. Dezember 2017
    11:08
    mettyxy

    Wahrscheinlich einer, der gegen Alles ist aber nicht weiß warum.

  3. 04. Dezember 2017
    09:57
    VOL.AT Redaktion

    Vielen Dank für Ihre Meldung.
    VOL.AT hat Ihre Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet und wird sie wieder informieren, sobald eine Rückmeldung eingelangt ist.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Matthias Rauch,
    VOL.AT-Redaktion

  4. 07. Dezember 2017
    09:28
    VOL.AT Redaktion

    Wir haben das Posting so verstanden, dass man unterstellte, dass hier ein “Luxusanwesen” am Klausberg eine Zufahrt zur L190 bekommt, koste es was es wolle.

    Hier betonen Gemeinde und Straßenbauabteilung, dass es hier noch aus der Zeit vor dem Flächenwidmungsplan ein Baurecht gab, vor bald 100 Jahren war hier auch schon ein Gewerbebetrieb mit Direktanschluss an die L190.
    Im ganzen Land sind tausende Gebäude an Landesstraßen angebunden. Da es bei diesem Grundstück keine Wegerechte über andere Grundstücke gab und ein Baugrund auch über eine Zufahrt verfügen muss, muss dies auch am Klausberg so gelöst werden. Es handle sich hier nicht um eine Sonderbehandlung, sondern vielmehr um eine Gleichbehandlung mit anderen Grundstückseignern.
    mehr unter http://www.vol.at/hauszufahrt-am-lochauer-klaus...

  5. 11. Dezember 2017
    11:43
    Gemeinde Lochau

    Der dzt. in Bau befindlichen Zufahrt liegt eine entsprechende aktuelle Gebrauchserlaubnis seitens des Landes Vorarlberg vor. Dieses Zufahrtsrecht war seit Jahrzehnten bestand, wurde mit der Baueingabe adaptiert und fällt in die alleinige Zuständigkeit des Landes.
    Die bestehende Bauflächenwidmung gibt es seit dem Jahre 1982 als sog. roter Punkt bzw. seit 2102 als Bauparzelle im Ausmaß von 999m².
    Ein Zufahrtsrecht über bereits bestehende private Zufahrten ist nicht gegeben und wurde von den Eigentümern – trotz Vermittlung durch die Gemeinde – verweigert. Eine Entscheidungsbefugnis seitens der Gemeinde bestand/besteht hier nicht.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar hinterlassen zu können.

Jetzt App herunterladen