Der Marktplatz, Europassage und einige Straßen mehr sind als Fußgängerzone ausgewiesen. Die Verkehrsschilder weisen nur Fußgänger aus, also düften Radfahrer nicht dort fahren, sondern müssten ihr Fahrrad schieben. Wie ist das nun geregelt? Wer haftet bei einem Unfall durch rasende Radfahrer?
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08:10
Olga Trummer Dornbirn
Ja manchmal kommt man schon in eine Situation wenn ein Fahrrad auf dich zu kommt, soll ich jetzt nach links oder doch nach rechts springen. Besser noch die Einkaufstaschen fallen lassen und über den Fahrradfahrer springen.
Ich hab mich öfter darüber gewundert. ( geärgert ) das selbe sollte auch für die Zebrastreifen gelten. Es heißt doch immerhin.
FUSSGÄNGERZONE und Zebrastreifen für FUSSGÄGER.
Fahrrad fahren ist eine tolle Sache aber bitte nicht in einer Fußgänger Zone. Danke für Euer Verständnis.
11:51
Dornbirner
Ich habe noch gelernt, dass zebrastreifen und fußgängerpassagen mit dem fahrrad im schritttempo, sprich 0-6 km/h , befahren werden dürfen
13:37
Wurbürger
Weiter radeln Verbot ignorieren bis die Steuerreform kommt
13:38
Fritz Riggenmann
Wenn Radler langsam und rücksichtsvoll in der Fußgängerzone fahren ist das kein Problem. Aber in der Eisengasse fahren Autos oft in der Fußgängerzone und man hat das Gefühl die Fahrer kennen die entsprechende Hinweistafel am Beginn beim Stadtmuseum nicht. Hier sollte die Polizei ein Auge darauf werfen, denn die Autos fahren dort nicht einmal im Schritttempo!