Fragwürdiges Polizeischul- Aufnahmeverfahren Nicht begonnen

22.10.2015, 19:59

Fragwürdiges Polizeischul- Aufnahmeverfahren!

Unsere Tochter (19 Jahre, Musikgymnasiumsabsolventin) nahm heuer am Polizeischul- Aufnahmeverfahren in Vorarlberg teil und zählte aufgrund der erreichten Punktezahl und des Erlangens der Leistungsstufe in allen sportlichen Disziplinen zu den besten BewerberInnen!

Um den gewünschten Aufnahmekriterien zu entsprechen, unterzog sie sich der geforderten, für sie sehr schmerzhaften Augen- Lasek- Laser- OP, welche sie ausschließlich für die Polizeischule machte, welche in ihrem Alter umstritten ist und uns über 2000 Euro kostete!

Unsere Tochter wurde letztes Jahr im Schlaf von einer Königswespe direkt in den Kopf gestochen. Sie reagierte darauf mit Schwellung und Juckreiz, zeigte jedoch zu keinem Zeitpunkt eine lebensbedrohliche Reaktion, hatte weder Atemnot, noch Kreislaufprobleme…! Beim Test im LKH kam heraus, dass sie sich in einer Grauzone befindet, bei einem weiteren Test wurde eine „leichte Wespenallergie“ festgestellt (RAST- Klassenbestimmung lediglich Wert 2 von 6), sie verbrachte in Absprache 5 Tage stationär im LKH, um sich einer Rush- Hyposensibilisierung zu unterziehen! Die Erfolgsquote liegt bei dieser Behandlung laut Apothekerkammer sogar bei bis zu 100%! Die Ärzte empfehlen jedoch, zur Sicherheit ein Notfallset mitzuführen.

Die Polizeipressesprecherin schreibt in einem Artikel (Februar 2015), dass die Schwere einer Allergie über Aufnahme/ Nichtaufnahme entscheidet!

Allergien werden in den Aufnahmekriterien der LPD übrigens nicht einmal erwähnt!

Die Beamten forderten eine Bestätigung des HNO- Arztes, welche beinhalten sollte, dass keine Dauermedikation und kein Notfallset mehr notwendig sind.
Ein Notfallset hatte unsere Tochter noch nie und eine Dauermedikation auch nicht!

Eine Woche vor der Augen- OP
sendeten wir eine E-Mail an die LPD, um Gewissheit zu bekommen, ob die Allergie nun ein Ausschlussgrund ist oder nicht, denn dann hätten wir die OP abgesagt!
Darauf kam keine Antwort.
Die Begründung für die Nichtantwort ist laut LPD-V das Datenschutzrecht.
Wir wollten nur ein klares Ja oder ein Nein!

Wenn diese Allergie nun so schwerwigend bis lebensbedrohlich ist, müsste das doch von vornherein klar definiert- und vor allem gesetzlich verankert sein!!!

Nachdem unsere Tochter das gesamte, kostspielige, zeitaufwendige Aufnahmeverfahren absolviert hatte, erhielt sie Ende Juli eine Absage.
Sie sei aus gesundheitlichen Gründen als Exekutivbeamtin nicht geeignet!

Was uns gefehlt habe, sei ein Fürsprecher oder eben ein Arzt, der das mit dem Notfallset anders hätte schreiben sollen…..?!

Als wir einen Gesprächstermin mit den zuständigen Beamten wollten, wurde uns dieses zuerst verweigert, ebenso die Telefonnummer des Polizeiarztes! Der Polizeidirektor war zu diesem Zeitpunkt gerade im Urlaub und sein Stellvertreter auf Dienstreise.
Erst nach Erkundigung seitens des Landes (kann aus polizeirechtlichen Gründen nicht weiterhelfen) bot man uns ein “Verständnisgespräch” an.

Für diese Vorgangsweise haben wir aber absolut kein Verständnis:
Unsere Tochter so auflaufen zu lassen, sie dem OP- Risiko auszusetzen, ihre Energie, Zeit, Nachkontrollen,… machen zu lassen, sie dem ganzen, umfangreichen, intensiven Prüfungsverfahren zu unterziehen, sie zu den Besten zu zählen, uns so viel zahlen zu lassen,…. und sie dann abzulehnen, uns das Gespräch zu verweigern,…

Unserer Tochter hat man den Geschmack an ihrem „Traumberuf Exekutivbeamtin“ jedenfalls gründlich verdorben!

Es fällt uns unheimlich schwer, all das so stehen zu lassen, zumal unsere Tochter nach der OP mehrere Tage mit Schmerzen in ihrem abgedunkelten Zimmer lag!
Leider fehlen uns als “kleinbürgerliche” Familie die Mittel, um um unser Recht “kämpfen” zu können…

So bleibt uns derzeit nur dieser Weg, zukünftigen BewerberInnen für die Polizeischule zu raten, sich alles sehr, sehr genau zu überlegen!

Unsere Enttäuschung ist wirklich groß!

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2 Kommentare

  1. 27. Oktober 2015
    13:41
    MustersMax

    Bei dem Verein gehört einiges mal genauer betrachtet. Ein Mann, der seinen Grundwehrdienst nicht abgeleistet hat, ist von vornherein nicht berechtigt zur Ausbildung – eine Frau, die weder Grundwehrdienst, noch Zivildienst ableisten muss, jedoch schon.
    Darüber habe ich mich vor 10 Jahren schon aufgeregt, aber man kämpft gegen Windmühlen, angetrieben von einem Wind, der nur eine Richtung kennt…

  2. 30. Oktober 2015
    15:42
    Melanie

    Diese Geschichte macht wirklich kein gutes Bild auf
    “Unseren Freund und Helfer”.
    Sehr schade und traurig finde ich es, das einer jungen Frau die weiß was sie beruflich machen will bzw wollte und dafür viel in Kauf genommen hat dies verwehrt blieb. Und die Art und Weise ist meiner Meinung nach, absolut nicht korrekt

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