Leider kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen am blauen Platz bei der Kreuzung Kaiser Franz Josef Straße / Rathausstrasse.
Wenn man als Verkehrsteilnehmer von der Rathausstrasse kommt, sieht man die Fahrzeuge die von rechts, sprich von Höchst kommend, viel zu spät.
Die Kirche und die leicht Kurve der Straße beeinträchtigt hier die Sicht.
Ein Spiegel auf der anderen Seite würde hier sicher für Entschärfung der Gefahrenstelle sorgen
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13:52
Lustenauer
Der blaue Platz ist eigentlich als Begegnungszone konzipiert, wurde aber nie offiziell als Begegnungszone deklariert. Es wäre höchste Zeit das gerade zu ziehen. Es käme der Sicherheit zu gute!
14:04
Lukas Österle
Die VN-Redaktion hat Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weitergeleitet und wird Sie wieder informieren, sobald eine Rückmeldung eingelangt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Österle,
VN-Heimat Lustenau
15:47
Tom
Die Gemeinde Lustenau noch im Winterschlaf?
14:34
VN Redaktion
Von den Ordnungshütern kam schon Anfang April 2015 eine Stellungnahme:
„Durch die Beachtung des Vorranggeben-Schildes auf der Rathausstraße und der Unübersichtlichkeit der Einfahrt ist der Verkehrsteilnehmer gezwungen, seine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen, sprich, zu drosseln. Und das ist bei dieser Einfahrt auch besonders wichtig“, sagen die Verantwortlichen. Wäre ein Spiegel montiert, würde sich der Fahrzeuglenker darauf, was er im Spiegel sieht oder vermeintlich sieht, verlassen und schneller in die Kreuzung einbiegen, so die Befürchtung der Sicherheitswache. „Dann bestünde die Gefahr, dass beim Linksabbiegen auch die Fußgänger auf dem Schutzweg Austria Café-Kirchpark übersehen würden. Dadurch würde die Gefahr nicht kleiner, sondern größer. „Durch das erzwungene, langsame Tempo passierten bis dato sehr wenige Unfälle auf der Kreuzung. Das liegt wohl auch daran, dass man beim Linksabbiegen in die Kaiser-Franz-Josef-Straße sehr vorsichtig sein muss“, betont Thomas König, Kommandantstellvertreter der Sicherheitswache abschließend.
(VN-Heimat Lustenau, 2. April 2015)
VN-Redaktion