Behinderung durch verwahrloste Hecke für Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger Gelöst

Holzstraße 2, 6890 Lustenau, Österreich (47.4274291,9.662505900000042)
17.01.2015, 15:17

Hecke auf der Nordseite seit zwei Jahren nicht mehr zurückgeschnitten! Diese ragt mittlerweile über einen Meter über den Zaun in die Fahrbahn. Bei Gegenverkehr muß man mit dem Fahrzeug in die Hecke ausweichen und Kratzer in Kauf nehmen! Außerdem ist die Sicht bei der Kreuzung für Radfahrer und Fußgänger stark eingeschränkt!

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9 Kommentare

  1. 18. Januar 2015
    11:47
    Fuzzi

    Dies kann ich nur bestätigen!

    Auch die Schneeräumung in diesem Abschnitt der Holzstraße ist ka­ta­s­t­ro­phal. Es handelt sich um eine Sackgasse. Daher waren ab Weihnachten ältere Personen oder solche, die auf Gehhilfen oder den Rollstuhl angewiesen sind quasi über zwei Wochen eingesperrt!

  2. 20. Januar 2015
    07:08
    Das Gesetz

    es ist zwar nicht die Nordseite, sondern die Südostseite, aber Sie haben vollkommen recht. Auch verschmutzt die Hecke die Straße extrem. Hier sollte der Eigentümer endlich dazu verpflichtet werden, die Hecke zu schneiden…. oder der Bauhof macht es und schickt eine saftige Rechnung. Bitte Gemeinde informieren.

  3. 20. Januar 2015
    21:44
    Der Melder

    Gemeint hat der Melder die Nordseite des in der Karte gekennzeichneten Straßenabschnittes (Sackgasse Holzstraße gegenüber dem Gartenbaucenter) !

    Die betreffende Hecke befindet sich auf der Süd- bzw. Südostseite des Grundstücks Holzstraße 1 bzw. 1a.

  4. 21. Januar 2015
    13:10
    Lukas Österle

    Die VN-Redaktion hat Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weitergeleitet und wird Sie wieder informieren, sobald eine Rückmeldung eingelangt ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lukas Österle,
    VN-Heimat Lustenau

  5. 28. Januar 2015
    09:10
    Lukas Österle

    “Sicherheitswache-Kommandant René Schreiber hat sich ein Bild von der beschriebenen Situation gemacht. Die Hecke ragt weit weniger als einen Meter über das Grundstück, sodass PKWs problemlos daran vorbei kommen. Lediglich bei Gegenverkehr könnte es auf der ohnehin schmalen Zufahrt eng werden. Selbstverständlich wird der Besitzer seine Hecke im Frühjahr zurückschneiden – ein „Winterschnitt“ bekommt der Pflanze nicht. Verkehrsteilnehmende oder AnrainerInnen, denen überhängende Pflanzen negativ auffallen und beeinträchtigen, mögen die Besitzerinnen und Besitzer direkt darauf aufmerksam machen. „Oft wird die Polizei vorschnell kontaktiert, wenn sie dann wegen Bagatell-Anzeigen ausrücken muss, versetzt ein solcher „Polizeieinsatz“ betroffene Hauseigentümer oft in Schrecken. Immer seltener wird das direkte Gespräch auf Augenhöhe von Nachbar zu Nachbar gesucht. Wenn wir Anrufer etwa fragen, ob sie beim Nachbar schon einmal geklingelt haben, wird oft verwundert geantwortet ‚nein, warum‘?“, berichtet Sicherheitswachekommandant René Schreiber. Stattdessen ist ein direktes Gespräch zwischen den Anrainern oft für ein gutes Zusammenleben hilfreicher: Die Devise lautet: ‘Mit Reda kunnt ma zämmo’.” Dies vermeldet die Marktgemeinde auf VN-Anfrage.

    Lukas Österle,
    VN-Heimat Lustenau

  6. 03. Februar 2015
    16:03
    Informant

    Soeben wurde nochmals ein Bild von der Hecke aufgenommen.
    Dies zeigt das wirkliche Ausmaß der Problematik.
    Leider kann man hier nur einen Link posten:
    http://de.share-your-photo.com/5b326b9570

    Wirkliche Sichtbehinderungen sind nicht gegeben, da die Hecke gar nicht bis zur Straßenkreuzung nach vor geht.
    Ebenso ist die Straßenverengung nicht wirklich so schlimm wie beschrieben.

    Jetzt kann sich jeder selbst seine Meinung bilden!

  7. 05. Februar 2015
    17:20
    Der Melder

    Lieber Informant,

    Die Sichtbehinderung bezieht sich nicht auf die Ausfahrt zur Holzstraße (gegenüber Gartenbaucenter) sondern auf die Einmündung des Verbindungsweges von der Vorachstraße kommend für Fußgänger und Radfahrer (auf dem Bild ist diese Einmündung von links direkt nach der Hecke eben wegen deren Ausmaßen gar nicht zu erkennen und die Hecke läuft ja auch entlang des Verbindungsweges Richtung Vorrachstraße! Muß zuerst ein Unfall passieren bevor man etwas unternimmt??).

    Und wie man auf dem Bild ganz klar sehen kann, wird die Straße auf der rechten Seite durch Schneehaufen und links durch die Hecke soweit eingeengt, daß bei Gegenverkehr in die Hecke ausgewichen oder zurückgefahren werden muß! Dies ist mir allein in den vergangenen sieben Tagen fünf mal passiert. Und ich bin nicht der einzige, den diese Situation stört.

    Mich wundert es einigermaßen, warum man diesen Zustand auch noch verteidigt! Die Hecke muß auf das vorgeschriebene Maß zurückgeschnitten werden und damit basta! Wozu gibt es Regeln und Vorschriften? Bis zu dem Zeitpunkt an dem das betroffene Grundstück zum Verkauf stand hat es doch auch klaglos funktioniert.

  8. 06. Februar 2015
    07:44
    Katy

    Ein guter Grund die neuen Nachbarn kennenzulernen, oder?

  9. 08. Februar 2015
    17:55
    Mike Hammer

    @Informant: Danke für das Foto, so kann ich mir wirklich ein Bild machen.

    Ich bin froh, Sie nicht als Nachbar zu haben.

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